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Übertrag vom CSEP/ESEP auf Level B 

Bremen – 01. November 2022 - Alle Inhaber eines gültigen CSEP- oder ESEP-Zertifikates mit längerer Berufserfahrung gibt es die Möglichkeit, diesen auf die EBENE B des SE-ZERT Programm umschreiben zulassen.

Da viele CSEP oder auch ESEP Inhaber vor 10 Jahren nicht zwischen dem SEP und SE-ZERT Ansatz eine Auswahl treffen konnten, aber einige Anfragen im Büro eingereicht wurden, soll es ein Angebot geben. Es ist für die Umschreibung zeitlich bis November 2023 befristet. Einige Anfrage möchten auch gerne die Ebene A Prüfung nach der Umschreibung ablegen. Grundsätzlich gilt für Interessierte, dass die Anforderungen an den SE-ZERT mit allen Modulen und auch die Erneuerungsanforderungen anerkannt werden müssen.

Für eine Umschreibung benötigt jeder Antragsteller:

  • Ein gültiges CSEP oder ESEP Zertifikat von Oktober 2022 rückwirkend
  • Den Nachweis einer Schulung für das Modul 9 (Konfliktmanagement oder Kommunikation)
  • Die Anerkennung der Nutzungsrechte

Die Gültigkeit wird vom CSEP übernommen. Für die ESEP gilt das Datum des Antrags.

Die Kosten für den Antrag auf die Ebene betragen 125 Euro plus Mehrwertsteuer.

Der Antrag kann im „Downloadbereich“ heruntergeladen werden.


Sonderkonditionen für Pandemie in 2021 auch anwendbar

München – 11. Mai 2021 - Alle Inhaber eines gültigen Zertifikates und Personen, die in 2021 ein Zertifikat erwerben, können die Sonderregelung für 2020 für die Erneuerung wieder anwenden.

Durch die aktuelle Situation ist die Teilnahme an Veranstaltungen und Weiterbildungen weiterhin begrenzt und reduziert sich meist auf Online-Seminare im Internet. Dieses soll auch für 2021 berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang gibt es in der Richtlinie und Vorlage der Erneuerungstabelle einen Eintrag „Sonderkonditionen“. Bei Eintritt von höherer Gewalt wird durch das SE-ZERT® Board individuell entschieden. Der Eintrag für das Jahr 2021 lautet:

Jeder Inhaber darf sich für das Jahr 2021 folgende Punkte in die Erneuerungstabelle eintragen

  • Ebene C/D: 14 Punkte
  • Ebene A/B: 30 Punkte

Der Nachweis bleibt für jede Rezertifizierung bei 120 Punkten. Es dürfen weiterhin bei Übererfüllung die Standard 30 Punkte in die Folgeperiode übertragen werden. Die betroffenen Personen erhalten eine E-Mail mit der neuen Ausgabe der Richtlinie zur Erneuerung der Zertifizierung und die angepasste Erneuerungstabelle. Alternativ kann diese im GfSE Office per Mail angefragt werden.

Die Möglichkeit sich in den Arbeitsgruppen online zu engagieren besteht weiterhin. Die aktuellen Informationen dazu sind auf der GfSE Homepage zu sehen.


Social Media Beiträge bringen Erneuerungspunkte

München – 14. April 2021 - Beginnend mit 2021 können auch längere Beiträge auf den "Business Social Media Plattformen" für die Erneuerung des Zertifikates angerechnet werden. Dazu gehören Beiträge auf XING®, LinkedIn® und auch Beiträge auf YouTube® (mind. 2 Minuten). Für das Erstellen und Veröffentlichen von Beiträgen mit Bezug zu Systems Engineering können Fortbildungspunkten pro Beitrag erworben werden. Die max. Anzahl ist auf 20 pro Periode begrenzt. Der Beitrag muss ähnlich einem schriftlichen Beitrag mit Einführung/These, Begründung und Zusammenfassung aufgebaut sein. Alternativ können die Beiträge auch einen Link zu entsprechenden Artefakten haben, die heruntergeladen werden können. Die Verwendung von „#“ und Verweise auf INCOSE / Chapter / SE-ZERT ist erwünscht. Ähnliches gilt auch für ein erweiertes Kommentieren in diesem Medien. Wichtig für die Erneuerung ist das Auffinden für die Bewertung und die Signatur als "Certifed Systems Engineer (GfSE)". Die Zertifizierten erhalten eine gesonderte Mail, oder können sich die Informationen unter dem bekannten Link herunterladen.


Online Prüfungen werden zum Standard

München – 5. Februar 2021 - Die SE-ZERT® Assessoren haben auf dem GfSE Workshop beschlossen, dass die Prüfungen mittelfristig webbasiert erfolgen und die Papierprüfungen ablösen sollen. Unabhängig von der Pandemie sollen auch Präsenzprüfungen mit einem Prüfer vor Ort an einem Computer erfolgen. Das vereinfacht den gesamten Prozess von der Erstellung, Durchführung und auch Korrektur im nationalem als auch internationalem Kontext. Neben der Präsenzprüfung wird es dann weiterhin möglich sein, die Prüfungen mittels online Proctering durchzuführen. Die Umstellung wird in mehreren Schritten erfolgen und aktuelle Informationen können bei der Prüfungsanmeldung nachgefragt werden.


Online Schulungen und Prüfungen bis Ende Mai 2021 verlängert

München – 10. November 2020 - Die Möglichkeit zur Onlineschulung ist für die Trainingsanbieter bis Ende Mai 2021 verlängert worden. Das betrifft auch die Online-Prüfung für die Antragsteller.


Neue Versionen einiger Dokumente im Downloadbereich

München – 20. August 2020 - Durch die Einführung der Ebene D für Studenten und einem neuem Logo wurden die Dokumente für die Anwärter und Trainer überarbeitet. Das jeweilige Kernkurrikulum der Ebene A bis D wurde überarbeitet und freigegeben. In diesem Dokument finden Sie die Module mit den Lerninhalten und -zielen der Trainingskurse beschrieben. Diese dienen als Basis für die Prüfungsleistung. In den Infopaketen befinden sich die jeweilige Prüfungsordnung der Ebene, der Ethik- und der Markennutzungskodex in der aktuellen Version.


Onlineschulungen bis Ende 2020 verlängert

München – 14. August 2020 - Die Möglichkeit zur Onlineschulung ist für die Trainingsanbieter bis Ende 2020 verlängert worden. Das betrifft auch die Online-Prüfung für die Antragsteller.


Sonderkonditionen für die Erneuerung

München – 27. Juli 2020 - Alle Inhaber gültigen Zertifikates und Personen, die in diesem Jahr ein Zertifikat erwerben, bekommen eine Sonderregelung für die Erneuerung. Die Gültigkeit ist bei den Ebenen auf 3 oder 5 Jahre begrenzt und muss über aktive Arbeit an SE-Themen, Weiterbildungen oder Teilnahme an Veranstaltungen auf den aktuellen Sachstand gehalten werden. Dabei müssen für die Erneuerung 120 Punkte in dem Gültigkeitszeitraum gesammelt werden.

Durch die aktuelle Situation ist die Teilnahme an Veranstaltungen und Weiterbildungen begrenzt und reduziert sich meist auf Online-Seminare im Internet. Dieses soll berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang gibt es in der Richtlinie und Vorlage der Erneuerungstabelle einen neuen Eintrag „Sonderkonditionen“. Diese Kategorie regelt die höhere Gewalt, die durch Krisen, Naturkatastrophen, Pandemien, Kriege etc. einen Einfluss auf die Möglichkeit zur Weiterbildung hat. Bei Eintritt von höherer Gewalt wird durch SE-ZERT® Board individuell entschieden und nachgetragen. Der Eintrag für das Jahr 2020 lautet:

Jeder Inhaber darf sich für das Jahr 2020 folgende Punkte in die Erneuerungstabelle eintragen

  • Ebene C/D: 14 Punkte
  • Ebene A/B: 30 Punkte

Der Nachweis bleibt für jede Rezertifizierung bei 120 Punkten. Es dürfen weiterhin bei Übererfüllung die Standard 30 Punkte in die Folgeperiode übertragen werden. Die betroffenen Personen erhalten eine E-Mail mit der neuen Ausgabe der Richtlinie zur Erneuerung der Zertifizierung und die angepasste Erneuerungstabelle. Alternativ kann diese im GfSE Office per Mail angefragt werden.


Prüfungen werden auch online durchgeführt

München – 10. Juni 2020 - Nach intensiver Suche und Analyse ist ein Proctering Werkzeug für Prüfungen zugelassen worden. Neben den Präsenztests, die aktuell nicht oder nur eingeschränkt stattfinden können, ist es nun auch möglich von Zuhause oder aus dem Büro eine Prüfung abzulegen. Voraussetzung sind eine stabile Internetleitung, ein Smartphone mir Kamera, eine Webkamera und ein Webbrowser. Bevor es zum Test geht, werden die Anforderungen überprüft, um im Anschluss seinen Test mit Hilfe von Videoüberwachung durchführen zu können.


Trainer dürfen Online Schulungen durchführen

München – 19. März 2020 - Durch die aktuelle Situation und die Einschränkungen wurde entschieden, dass mit geigneten virtuellen Mitteln die Schulungen der Trainingsanbieter online durchgeführt werden können. Dieses ist aktuell bis Ende August 2020 begrenzt. Eine Online Prüfung ist parrallel in der Vorbereitung.


 Hochschule Landshut ist erste akkreditierte SE-ZERT® Stelle

München – 10. Juli 2018 - Der Masterstudiengang Systems Engineering der Fakultät Informatik wurde als erster Studiengang einer akademischen Organisation überhaupt durch die Gesellschaft für Systems Engineering akkreditiert. Diese zusätzliche Akkreditierung der Hochschule als Trainingsanbieter bescheinigt die inhaltliche Tiefe und Praxisrelevanz des Studiengangs in Bezug auf die Konformität zu den Vorgaben des „International Council On Systems Engineering (INCOSE)“. Den Studiengangsleiter und Verantwortlichen des Akkreditierungsprozesses Prof. Dr. Matthias Dorfner freut besonders, dass die Absolventen des Studiengangs ab sofort die Voraussetzung für eine Teilnahme an der Zertifizierungsprüfung zum „Certified Systems Engineer - Level C“ erhalten. Diese hochwertige Personenzertifizierung unterstreicht die Qualität des Studiengangs und erleichtert dessen Absolventen den erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben.